Cookie-Banner-Pflicht in Deutschland
Wann ist ein Cookie-Banner rechtlich nötig? Welche Gesetze gelten – TDDDG, § 25, DSGVO – und welche Ausnahmen es gibt.
Rechtliche Grundlage: TDDDG (§ 25)
Seit Dezember 2021 gilt in Deutschland das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). § 25 TDDDG schreibt vor: Bevor Informationen auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert oder abgerufen werden (z. B. Cookies, Local Storage), ist grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich. Ein Cookie-Banner bzw. ein Cookie Consent Tool holt diese Einwilligung ein und dokumentiert sie – DSGVO-konform.
Wann ist ein Cookie-Banner nötig?
Ein Cookie-Banner ist nötig, sobald Sie einwilligungspflichtige Cookies oder vergleichbare Technologien einsetzen – z. B. Marketing-Cookies, Analyse-Cookies (Google Analytics u. Ä.), Social-Media-Plugins oder Tracking. Welche Cookies ohne Einwilligung erlaubt sind, lesen Sie im Beitrag Technisch notwendige Cookies.
Kurz: Sobald Sie mehr als rein technisch notwendige Cookies nutzen, brauchen Sie ein rechtskonformes Banner mit aktiver Einwilligung (Opt-in) und Ablehn-Option – siehe Cookie-Einwilligung: Opt-in statt Opt-out.
Ausnahmen: Wann kein Banner nötig ist
§ 25 Abs. 2 TDDDG erlaubt den Zugriff auf Endgeräte ohne Einwilligung, wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zu erbringen. Typische Beispiele: Session-Cookies für Warenkorb oder Login, Load-Balancing, Sicherheits-Cookies. Sobald Sie jedoch z. B. Analytics oder Werbung nutzen, ist ein Banner Pflicht.
DSGVO und TDDDG zusammen
Neben dem TDDDG (ePrivacy-Regelungen) müssen die DSGVO-Anforderungen für personenbezogene Daten beachtet werden: Einwilligung muss freiwillig, informiert, konkret und widerrufbar sein. Ein Cookie Consent Tool wie CCM19* unterstützt Sie dabei, Banner und Einwilligung rechtssicher umzusetzen.
Weitere Themen: Cookie-Abmahnung vermeiden · DSGVO Cookie Checkliste · Alle Ratgeber-Themen